Behandlung

Für den Erfolg einer ganzheitlichen bzw. homöopathischen Behandlung sind eine gründliche Kenntnis des aktuellen Befindens wichtig sowie auch persönliche und soziale Aspekte einzubeziehen. 
So kann sich durch sorgfältige Beantwortung im persönlichen Gespräch ein detailliertes Bild der Krankheitsgeschichte ergeben, welches die Grundlage bildet für eine erfolgreiche individuelle Verordnung einer heilenden Arznei oder unterstützenden Maßnahme. 
Eine körperliche Untersuchung muss gegebenenfalls durch notwendige Laboruntersuchungen und/oder Maßnahmen  entsprechender Ärzte, Fachärzte und Experten ergänzt werden.


 
















Bildquelle: 
Eigenaufnahme, Brigitte Jäger

Honorar
Die Gebühren werden unmittelbar nach der Leistung bzw. nach Rechnungserhalt fällig.
Ich richte mich dabei nach der allgemeinen Gebührenordnung für Heilpraktiker sowie nach dem Leistungsverzeichnis klassischer Homöopathie „LVKH“. Abweichungen zum „Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker“ (GebüH) sind dabei möglich. (https://www.vkhd.de/patienten/leistungen-erstattungen-kosten)
Homöopathische Leistungen werden nach dem Aufwand abgerechnet, der auch umfangreiche Fallanalysearbeiten nach dem eigentlichen Patientenkontakt miteinschließt.
Das Leistungsverzeichnis klassische Homöopathie „LVKH“ informiert über die therapeutischen Erfordernisse und den daraus resultierenden Kostenrahmen. 
Eventuelle Zeitangaben sind als zusätzlichen Hinweis zu verstehen und nicht im Sinne von Stundensätzen.
Heilpraktiker-Leistungen können nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden. Die Rechnung ist auch unabhängig von eventueller Erstattung durch private Krankenversicherung oder Beihilfe zu begleichen. Zusatzversicherungen für Heilpraktiker sowie auch private Krankenkassen ermöglichen meist eine teilweise bis eine komplette Erstattung der Behandlungskosten. Auf individuelle Klauseln einzelner Versicherer kann bei der Rechnungsstellung leider nicht eingegangen werden.